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Aktualisiert – HoReCa nach dem Lockdown – wann und wie die Gastronomie öffnen

Wann darf die Gastronomie in den unterschiedlichen Bundesländern wieder öffnen? Und welche Maßnahmen müssen dazu umgesetzt werden?
Wir haben alle Informationen für Sie zusammen getragen.

Termine zur Wiederinbetriebnahme der Gastronomie in den einzelnen Bundesländern (Stand 18.05.2020)

Baden-Württemberg:
Am 18.05.2020 dürfen Speiselokale unter Sicherheitsauflagen ihre Außen- und Innenbereiche wieder öffnen. Ab dem 29.05.2020 dürfen Hotels wieder Touristen beherbergen.

Bayern:
Ab dem 18.05.2020 darf die Gastronomie wieder schrittweise geöffnet werden, zuerst der Außenbereich. Speiselokale im Innenbereich ab dem 25.05.2020. Der 30.05.2020 steht als voraussichtlicher Termin für die Eröffnung von Hotels, FeWo und Camping unter strengen Auflagen.

Berlin:
Ab dem 15.05.2020 darf Gastronomie mit eigener Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes und Vorlage von Hygienekonzepten öffnen. Ab dem 25.05.2020 sind Ausflugs- und Stadtrundfahrten sowie Stadtführungen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Auch dürfen Hotels ab dem 25.05.2020 für touristische Übernachtungen wieder öffnen.

Brandenburg:
Wie auch in Berlin darf in Brandenburg die Gastronomie zum 15. Mai 2020 mit eigener Speisezubereitung unter bestimmten Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes und Vorlage von Hygienekonzepten öffnen. Die Hotellerie darf ab dem 25.05.2020 öffnen.

Bremen:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 18.05.2020.

Hamburg:
Wiedereröffnung der Gastronomie und touristische Übernachtungen ab dem 13.05.2020.

Hessen:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 15.05.2020.

Mecklenburg-Vorpommern:
Eröffnung der Gastronomie am 09.05.2020 und die Hotellerie ab dem 18.05.2020.

Niedersachsen:
Eingeschränkte Öffnung ab 11. 05.2020, für Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten) erweiterte Eröffnung ab 25.05.2020 geplant. Genaueres wird bekannt gegeben. Hotels dürfen ab dem 25.05.2020 wieder öffnen.

Nordrhein-Westfalen:
Wiedereröffnung der Gastronomie ab dem 11.05.2020, Hotels ab dem 21.05.2020.

Rheinland-Pfalz:
Wiedereröffnung der Gastronomie ab 13.05.2020, Hotels ab dem 18.05.2020.

Saarland:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 18.05.2020

Sachsen:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 15.05.2020

Sachsen-Anhalt:
Wiedereröffnung der Gastronomie ab dem 22.05.2020, Ferienwohnungen ab dem 15.05.2020 und Hotels ab dem 22.05.2020.

Schleswig-Holstein:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab dem 18.5.2020

Thüringen:
Die Wiedereröffnung soll am 15.05.2020 für Hotels und Gastronomie erfolgen. Sie umfasst Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe. Der Ausschank von alkoholischen Getränken wird von den Kommunen selbst geregelt.

Wichtige Maßnahmen zur Wiedereröffnung für den Gastronomiebetrieb (Stand 08.05.2020)

Eingangsbereich:
• Desinfektionsspender bereitstellen
• Abstandregelung in Form von getrennten Ein- und Ausgängen
• Zutritt regeln, ggf. Plätze zuweisen
• Abstandsmarkierungen anbringen

Im Speiselokal:
• Tische so platzieren, dass die Gäste einen Abstand von mind. 1,5m einhalten können
• Tischgruppen verkleinern. Max. 6 Personen. Auch bei schwacher Auslastung die räumlichen Möglichkeiten nutzen
• Maskenpflicht für Küchen und Servicepersonal, auch für Gäste beim Gang zu den Sanitären Einrichtungen
• Trockene Luft vermeiden, regelmäßig lüften
• Auf Büffetangebot, sowie Salz- und Pfefferstreuer möglichst verzichten
• Besteck und Gläser mit Handschuhen eindecken
• Nach Abtragen des Geschirrs möglichst die Hände waschen
• Bargeldlose Zahlung anbieten
• Spielbereiche für Kinder sollten wenn möglich geschlossen bleiben
• Reinigungsintervalle im Sanitärbereich erhöhen
• Häufiges Desinfizieren von Türklinken und Handläufen

Küche:
• Arbeitsbereiche möglichst entzerren
• Mund- und Nasenschutz sowie Handschuhe und Haarnetze, zur Zubereitung von Speisen tragen
• Temperaturvorgaben der DIN-Normen bei der Geschirrspülung einhalten
• Häufiges Wechseln von Reinigungstüchern und Arbeitskleidung

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