
Kategorie: covid-19


etolit best choice – Neue Produkte
Unsere Produktempfehlungen für Spezialfälle in gewerblichen Küchen – Neuprodukte
Wer kennt es nicht – frisch gereinigte Küchenutensilien und Oberflächen aus Edelstahl sehen nach der Reinigung gar nicht so richtig blitzeblank aus, sondern sie sind von Wasser- und Kalkflecken übersät.
Diesen erhöhten Arbeits- und Reinigungsaufwand kann man mit dem neuen etolit Edelstahl-Glanztrockner ganz leicht umgehen.

etolit best choice – Gerätereinigung
Unsere Produktempfehlungen für die Reinigung von Profigeräten
Die hygienischen Standards in der Küche und im gesamten Umfeld sind hoch gesetzt. In schmutzigen Räumen und auf verunreinigten Arbeitsgeräten können sich Mikroorganismen leicht vermehren. In perfekt gereinigten Räumen fehlt den Keimen die Nahrung und sie können nicht wachsen. Mit Hilfe unserer Produkte erreichen Sie stets optimale Ergebnisse bei der Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen.

etolit best choice – Grundreinigung
Unsere Produktempfehlungen für die Grundreinigung von Profiküchen

Gastronomiebetrieb während der Pandemie – gewerbliches Spülen
Hygienisch sicheres Spülen während der Pandemie
Seit mehr als einem Jahr bestimmt nun die Corona Pandemie unseren Alltag. Hygiene und Desinfektion hat seither einen großen Stellenwert in allen Bereichen der Gesellschaft eingenommen. In der Gastronomie ist dieses Thema schon weit vor Corona wesentlichen Bestandteil des Arbeitsalltags gewesen und wird dies auch in Zukunft verstärkt sein.
Beim Coronavirus handelt es sich um ein behülltes Virus, welches sich in der hygienischen Handhabe nicht wesentlich von den bekannten Grippeviren unterscheidet. Für den hygienisch einwandfreien Spülprozess stellt das Coronavirus keine besondere Herausforderung dar.
Das Virus reagiert sehr empfindlich auf hochkonzentrierte Reiniger und Temperaturen von über 60°C. In allen Bereichen in denen gewerbliche Spülmaschinen genutzt werden, genügen die geläufigen und standardisierten Spülparameter der DIN-Normen um ein hygienisch einwandfreies und sicheres Spülergebnis zu erreichen. Doch nicht nur eine korrekt eingestellte Spülmaschine ist von Bedeutung, auch die folgenden Faktoren sind dabei dringend zu berücksichtigen.
Zeit, Chemie, Temperatur, Mechanik:
Ein mikrobiologisch sicheres Resultat erzielt man, sobald die vier Parameter aufeinander abgestimmt sind. Spülmaschinen sind immer nach den jeweiligen Herstellerangaben einzustellen, ebenso die Reinigung und Wartung der Maschine richten sich nach den individuellen Richtlinien des Herstellers. Temperaturen von 60-65°C im Waschtank (55-60°C sofern ein Reiniger mit Chlorträger im Einsatz ist), gewährleisten in Kombination mit einer Kontaktzeit von mindestens 120 Sekunden bei Mehrtankspülmaschinen und 90 Sekunden bei Eintankspülmaschinen, ein optimales und sicheres Spülergebnis. Die Temperatur in der Klarspülzone sollte bei 80-85°C liegen. Eine ordnungsgemäß eingestellte Mechanik ermöglicht eine konstante Reiniger- und Klarspüler Konzentration während des gesamten Spülvorgangs. Weiter wird dadurch eine gleichmäßige Benetzung des Spülguts sichergestellt. Hochkonzentrierte Reiniger wie der etolit Compactreiniger 5000 und der etolit 8000 arbeiten in Kombination mit Klarspülern wie dem etolit GT 200 besonders effektiv. Das im Spülprozess zu Einsatz kommende Wasser sollte natürlich der Trinkwasserqualität entsprechen.
Vorabräumung des Geschirrs:
Das Spülgut sollte möglichst zeitnah nach der Verwendung durch einen Gast gespült werden, um das Antrocknen von Speiseresten zu vermeiden. Eingebrachte Speisereste nehmen erheblichen Einfluss auf das Spülergebnis. Es besteht hier die Gefahr einer Rekontamination. Es empfiehlt sich eine gründliche Vorabräumung.
Bestückung der Spülmaschine und Programmauswahl:
Das Geschirr möglichst in optimaler Position auf den Spülgutträger positionieren. Das Besteck sollte in Körben vorsortiert werden, um eine gleichmäßige Reinigung sicherzustellen. Darüber hinaus ist das Spülprogramm entsprechend des Verschmutzungsgrads und der Menge des Spülguts auszuwählen.
Personal/ Personalhygiene:
Natürlich sollten die in Küchen bzw. der Lebensmittelherstellung üblichen Hygieneregeln eingehalten werden. Eine sorgfältige und penible Handreinigung und -desinfektion ist während des Gesamtablaufs bei allen beteiligten Personen obligatorisch. Um eine Rekontamination des Spülguts zu verhindern, sollten „reine“ und „unreine“ Bereiche getrennt sein. Personen, die das schmutzige Geschirr in den Spülprozess eingeben, sollten das saubere nicht abnehmen. Ein händisches Nachtrocknen ist möglichst zu vermeiden. Durch die Umsetzung dieser Faktoren, wird beim gewerblichen Spülen ein sicheres und hygienisch einwandfreies Spülergebnis im Hinblick auf das Coronavirus, erreicht. Dies wurde auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und vom RKI (Robert-Koch-Institut) belegt.
Quellen:
- AKGGS (2021): GEWERBLICHES GESCHIRRSPÜLEN IN DER CORONA-PANDEMIE (Stand 23.04.2021)
- https://www.akggs.de/pressemitteilungen/AK%20GGS%20Merkblatt%20SARS%20CoV2_2021-03-22.pdf [20.05.2021]
- RKI (2021): Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der
Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 (Stand 22.03.2021), - https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html (20.05.2021)
- BfR (2021): Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? (Stand 09.04.2021)
- https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html (20.05.2021)
- DIN 10510:2013-10 Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen
- DIN 10511: 1989-05 Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Gläserspülen mit Gläserspülmaschinen
- DIN 10512:2008-06 Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-Geschirrspülmaschinen

Vorgaben zur Reinigung und Desinfektion in der Gastronomie und Hotellerie
Baden-Württemberg:
Kontaktflächen und Gegenstände im Gästebereich, wie z.B. Tischflächen, Armlehnen, Lichtschalter und Türgriffe, sind nach Verschmutzung sofort, und nach häufiger Berührung, in regelmäßig festgelegten Abständen zu reinigen. Das von Gästen benutzten Geschirr, ist mit einem geeigneten Reiniger und einer Temperatur von 60°C zu spülen. Sollte die Reinigung von Gläsern nicht in einer Spülmaschine bei 60°C erfolgen, so hat der manuelle Spülprozess möglichst mit min. 45°C heißem Wasser und ausreichend Spülmittel zu erfolgen. Weiter sollte auf eine ausreichende Verweildauer der Gläser im Spülbecken geachtet werden. Sowie auf eine sorgfältige mechanische Reinigung und anschließende Trocknung.
Bayern:
Beim Spülvorgang sollte ein geeigneter Reiniger und die Temperatur von mindestens 60°C eingehalten werden. Es ist ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.
Berlin:
Verstärkte Reinigung und Desinfektion wird empfohlen. Zudem die Desinfektion der Tischplatte nach jedem Gästewechsel oder der Tausch der Tischwäsche.
Brandenburg:
Der Geschirrspülvorgang sollte mit geeignetem Reiniger und Temperaturen von 60°C erfolgen. Ergänzend sind die von den Berufsfachverbänden für ihre Mitglieder erarbeiteten Konzepte und Empfehlungen zur Verhinderung der SARS-CoV-2 Ausbreitung zu beachten.
Bremen:
Die Betreiber/innen haben ein betriebliches Schutzkonzept mit Hygieneplan und Regeln zum Arbeitsschutz zu erstellen.
Hamburg:
Kontaktflächen, die durch Gäste oder das Personal häufig berührt werden, wie z.B. Türen, Türgriffe oder ähnliche Gegenstände, müssen mehrmals täglich gereinigt werden.
Hessen:
Geeignete Hygienemaßnahmen müssen von den Betrieben getroffen und überwacht werden.
Mecklenburg-Vorpommern:
Wechsel der Tischdecken oder Reinigung der Tische nach jedem Tischwechsel. Sowie Handkontaktflächen der Stühle. Engmaschige Reinigung und Desinfektion der Handkontaktflächen und der Sanitärräume.
Niedersachsen:
Ein Hygienekonzept ist auszuarbeiten und häufige berührte Kontaktflächen sind mehrmals täglich zu reinigen.
Nordrhein-Westfalen:
Reinigung der Kontaktflächen (Speisekarten, Tische, Stühle, etc.) nach jedem Gebrauch. Benutzte Tischwäsche ist nach jedem Gebrauch bei mindestens 60°C zu waschen. Spülprozesse für Geschirr sollte maschinell bei mindestens 60°C erfolgen. Nur in Ausnahmen sind niedrigere Temperaturen mit entsprechend wirksamen Spülmitteln ausreichend. Gäste müssen sich nach Eintritt in den Gastraum (Innen/Außen) die Hände waschen, oder mit zur Verfügung gestelltem Desinfektionsmittel (mind. begrenzt viruzid) desinfizieren.
Rheinland-Pfalz:
Der Spülvorgang hat maschinell bei mindestens 60°C zu erfolgen, die Gäste haben sich bei Zutritt die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Geeignete Desinfektionsmittel sind zur Verfügung zu stellen.
Saarland:
Nach jedem Gästewechsel sind alle Kontaktflächen gründlich zu reinigen. Für besonders hoch frequentierte Flächen sind Reinigungsintervalle festzulegen. Geschirr und Gläser sind mit Seifenlauge* und einer Temperatur von 60°C zu spülen. Die Verwendung einer Spülmaschine, welche die erforderlichen Temperaturen sicherstellt, wird dringend empfohlen. Geeignetes Händedesinfektionsmittel ist im Eingangs- und Sanitärbereich zu Verfügung zu stellen.
*nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde, erfüllen die bei etol erhältlichen Reiniger die Anforderungen und können somit erfolgreich gegen das Coronavirus eingesetzt werden. Bei Rückfragen (Tel: 07804/41-127)
Sachsen:
Ein Hygienekonzept ist zu erstellen. Sanitärräume müssen in Reinigungszyklen (min. alle 6h) gereinigt werden. Bei Bedarf muss die Häufigkeit angepasst werden. Ein Nachweis der Reinigung muss ausgehängt werden. Nach dem Abtragen von benutztem Geschirr sind stets die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Sachsen-Anhalt:
In allen gastronomischen Einrichtungen sind Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts zu beachten
Schleswig-Holstein:
Hier ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Dies sollte die Personenzahl regeln um den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu können. Weiter hat die regelmäßige Reinigung häufiger Kontaktflächen und Sanitäranlagen, und eine regelmäßige Lüftung der Innenräume zu erfolgen. Ebenfalls ist eine Zugangsregelung für Gästetoiletten zu erstellen, welche den Mindestabstand im Hinblick auf die Räumlichkeiten gewährleistet.
Thüringen:
Verstärkte Reinigung und Desinfektion. Erstellung eines schriftlichen Hygiene-, Abstand- und Infektionsschutzkonzepts. Darin müssen die Infektionsschutzregeln definiert und dokumentiert werden.
Empfehlung:
Unsere Flüssig- und Compaktreiniger sind alkalische bis hochalkalische Produkte, welches stets in Kombination mit unseren Klarspülern eingesetzt werden sollten. Sind diese Komponenten in ihrer Dosierung genau auf den Spülprozess abgestimmt, so ist unter Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur (60°C-65°C), ein hygienisch einwandfreies Spülergebnis gewährleistet. Durch die Verwendung eines Reinigers, der Chlor enthält, gelangt noch eine Desinfektionskomponente in die Spülflotte, die zusätzliche Sicherheit bietet. Sollten sich im Hinblick auf die Wirksamkeit unserer Produkte Rückfragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer (Tel: 07804/41-127).

Nützliche Links – hier finden Sie bundeslandspezifische Informationen
Linksammlung für Verordnungen und Maßnahmen der einzelnen Bundesländer zur Wiedereröffnung der Gastronomie
(Stand 18.05.2020)
In der folgenden Auflistung haben wir Ihnen Quellen zusammen gestellt, über die Sie Informationen für das jeweilige Bundesland abrufen können.
Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200510_SM-WM_CoronaVO_Gaststaetten.pdf
Bayern:
https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/Anlage_Rahmenkonzept_Gastronomie_13.05._final.pdf
Berlin:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Brandenburg:
https://www.dehoga-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/SARS-CoV-2-EindV4.pdf
Bremen:
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_05_12_GBl_Nr_0034_signed.pdf
Hamburg:
https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13910708/2020-05-12-rechtsverordnung/
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Nordrhein-Westfalen:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_vierte_mantelverordnung.pdf
Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/Handreichung_Hygiene_und_Schutzmassnahmen_Gastgewerbe_final.pdf
Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygienemassnahmen-2020-05-12.pdf
Sachsen-Anhalt:
https://www.dehoga-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2020/05/Hygienekonzept-Tourismuswirtschaft-Sachsen-Anhalt-final.pdf
Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/positivliste_verordnung_corona.html%20pdf

Informationsschulung: Coronavirus
Was ist COVID-19? Welche Übertragungswege gibt es? Und wie schütze ich mich?
Diese und weitere Fragen haben wir in einer Informationsschulung zusammen gefasst und beantwortet.
Die Schulung ermöglicht es Ihnen, ihre Mitarbeiter umgehend zum Thema Coronavirus zu unterweisen und gibt Tipps, wie man sich im alltäglichen Umgang vor einer Infektion schützen kann.

Starten Sie wieder durch – hygienisch einwandfrei.
Flächendesinfektion leicht gemacht – mit dem etolit Wipes Starterset
Die hygienisch einwandfreie Desinfektion von Oberflächen ist für Großküchen und Gewerbe schon immer ein wichtiges Thema.
Aktuell wird diese Wichtigkeit besonders deutlich. Unserem aktuellen Infoblatt “etolit Wipes Anwendungserklärung” entnehmen Sie Informationen,
wie Sie Ihre Oberflächen schnell und einfach mit unseren etolit Wipes und Doyen F40 behandeln können.

Aktualisiert – HoReCa nach dem Lockdown – wann und wie die Gastronomie öffnen
Wann darf die Gastronomie in den unterschiedlichen Bundesländern wieder öffnen? Und welche Maßnahmen müssen dazu umgesetzt werden?
Wir haben alle Informationen für Sie zusammen getragen.
Termine zur Wiederinbetriebnahme der Gastronomie in den einzelnen Bundesländern (Stand 18.05.2020)
Baden-Württemberg:
Am 18.05.2020 dürfen Speiselokale unter Sicherheitsauflagen ihre Außen- und Innenbereiche wieder öffnen. Ab dem 29.05.2020 dürfen Hotels wieder Touristen beherbergen.
Bayern:
Ab dem 18.05.2020 darf die Gastronomie wieder schrittweise geöffnet werden, zuerst der Außenbereich. Speiselokale im Innenbereich ab dem 25.05.2020. Der 30.05.2020 steht als voraussichtlicher Termin für die Eröffnung von Hotels, FeWo und Camping unter strengen Auflagen.
Berlin:
Ab dem 15.05.2020 darf Gastronomie mit eigener Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes und Vorlage von Hygienekonzepten öffnen. Ab dem 25.05.2020 sind Ausflugs- und Stadtrundfahrten sowie Stadtführungen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Auch dürfen Hotels ab dem 25.05.2020 für touristische Übernachtungen wieder öffnen.
Brandenburg:
Wie auch in Berlin darf in Brandenburg die Gastronomie zum 15. Mai 2020 mit eigener Speisezubereitung unter bestimmten Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes und Vorlage von Hygienekonzepten öffnen. Die Hotellerie darf ab dem 25.05.2020 öffnen.
Bremen:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 18.05.2020.
Hamburg:
Wiedereröffnung der Gastronomie und touristische Übernachtungen ab dem 13.05.2020.
Hessen:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 15.05.2020.
Mecklenburg-Vorpommern:
Eröffnung der Gastronomie am 09.05.2020 und die Hotellerie ab dem 18.05.2020.
Niedersachsen:
Eingeschränkte Öffnung ab 11. 05.2020, für Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten) erweiterte Eröffnung ab 25.05.2020 geplant. Genaueres wird bekannt gegeben. Hotels dürfen ab dem 25.05.2020 wieder öffnen.
Nordrhein-Westfalen:
Wiedereröffnung der Gastronomie ab dem 11.05.2020, Hotels ab dem 21.05.2020.
Rheinland-Pfalz:
Wiedereröffnung der Gastronomie ab 13.05.2020, Hotels ab dem 18.05.2020.
Saarland:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 18.05.2020
Sachsen:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab 15.05.2020
Sachsen-Anhalt:
Wiedereröffnung der Gastronomie ab dem 22.05.2020, Ferienwohnungen ab dem 15.05.2020 und Hotels ab dem 22.05.2020.
Schleswig-Holstein:
Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie ab dem 18.5.2020
Thüringen:
Die Wiedereröffnung soll am 15.05.2020 für Hotels und Gastronomie erfolgen. Sie umfasst Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe. Der Ausschank von alkoholischen Getränken wird von den Kommunen selbst geregelt.
Wichtige Maßnahmen zur Wiedereröffnung für den Gastronomiebetrieb (Stand 08.05.2020)
Eingangsbereich:
• Desinfektionsspender bereitstellen
• Abstandregelung in Form von getrennten Ein- und Ausgängen
• Zutritt regeln, ggf. Plätze zuweisen
• Abstandsmarkierungen anbringen
Im Speiselokal:
• Tische so platzieren, dass die Gäste einen Abstand von mind. 1,5m einhalten können
• Tischgruppen verkleinern. Max. 6 Personen. Auch bei schwacher Auslastung die räumlichen Möglichkeiten nutzen
• Maskenpflicht für Küchen und Servicepersonal, auch für Gäste beim Gang zu den Sanitären Einrichtungen
• Trockene Luft vermeiden, regelmäßig lüften
• Auf Büffetangebot, sowie Salz- und Pfefferstreuer möglichst verzichten
• Besteck und Gläser mit Handschuhen eindecken
• Nach Abtragen des Geschirrs möglichst die Hände waschen
• Bargeldlose Zahlung anbieten
• Spielbereiche für Kinder sollten wenn möglich geschlossen bleiben
• Reinigungsintervalle im Sanitärbereich erhöhen
• Häufiges Desinfizieren von Türklinken und Handläufen
Küche:
• Arbeitsbereiche möglichst entzerren
• Mund- und Nasenschutz sowie Handschuhe und Haarnetze, zur Zubereitung von Speisen tragen
• Temperaturvorgaben der DIN-Normen bei der Geschirrspülung einhalten
• Häufiges Wechseln von Reinigungstüchern und Arbeitskleidung